DEUTSCHLAND 65 - 21 Punkte zur Situation in Deutschland: Zusammenfassung - 2
 
Fortsetzung

8. Der Staat "Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.

Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich", sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation" in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurück gegeben werden.

Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“

(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war.

Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.
         
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 12. 2005


9. Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt.

Mit der Einsetzung des ersten Amtsträgers als „Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich" und seiner späteren Ernennung zum „Kommissarischen Reichskanzler " haben die Alliierten die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches hergestellt und damit letztlich die Rückgabe Deutschlands vorbereitet.

Die inzwischen aufgebaute "Kommissarische Regierung des Staates Deutsches Reich“ ist die von den Alliierten, vertreten durch die Hauptsiegermacht U.S.A., einzige gewollte, eingesetzte und genehmigte Regierung des Staates „Deutsches Reich".

Sie hat auf Willen, Anordnung und Genehmigung der U .S.A. am 08.05.1985 ihre Arbeit aufgenommen. (Dies ist unter anderem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.)

Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A..

Die U.S.A. haben als Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt. Die „Kommissarische Regierung des Staates Deutsches Reich“ hat ihren Amtssitz im Haus Königsweg 1, nicht 4, in 1000 [14163] Berlin-Zehlendorf 1. Dieses Haus gehört zum beschlagnahmten Sondervermögen der Deutschen Reichsbahn.

10. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des "Deutschen Reiches" ausgeübt werden.

Die Regierung des „Deutschen Reiches" ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik" möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden.

Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 13, 14. 2005


11. Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.

Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren:

" Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig.

Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

12. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.

Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels "Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 14. 2005


13. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland" ist auch die Institution "Deutsche Bundesbank" und die Finanzhoheit der "Bundesrepublik Deutschland" erloschen.

Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“).

Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland" bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.

14. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.

Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich" beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A..

Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören.

Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland" seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 14, 15. 2005


15. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.

Es ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland'" seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen.

Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen.

Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich" Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 FreiwilligenGerichtsbarkeits- Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).

Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“.

Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland" exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:
- bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843])
- allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
- strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319])
- zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
- gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBl. I, S. 1077]) nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.

Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegen-über dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“!

Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland" wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren.

Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland" als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

16. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratz-pflichtig.

Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen.

Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. (Vordrucke bei der Kommissarischen Reichsregierung)

Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern. (Vordrucke bei der Kommissarischen Reichsregierung).
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 15, 16. 2005


17. Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein.

Da es zurzeit keine zugelassenen Rechtsanwälte und Notare für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ gibt, werden „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ und für das Gebiet des Reichslandes Preußen auch „reichsrechtliche Rechtskonsulenten“' ausgebildet. Diese ausgesuchten Personen sind die zur Zeit einzigen zur Rechtsordnung des Staates „Deutsches Reich“ von den USA und der Kommissarischen Regierung des Staates "Deutsches Reich" genehmigten und zugelassenen rechtskundigen Personen.

Um sich reichsrechtlich vertreten lassen zu können, kann eine entsprechende Liste der „Reichsrechtlichen Rechtssachverständigen" beim Reichskanzler der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ Königsweg 1 (nicht 4) in 1000 [14163] Berlin- Zehlendorf 1 -Tel.: 030 / 802 91 66- angefordert bzw. unter www.der-reichskanzler.de und www.deutsches-reich.com herunter geladen werden.

18. Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.

Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.

Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich".


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(Hinzugefügt)
Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 16. 2005


19. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu besitzen.

Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.

Personalausweis Deutsches Reich: Muster

Die Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ können beim Reichsinnenminister Königsweg 1 [nicht 4] in 1000 [14163] Berlin-Zehlendorf 1 (Tel.: 030 / 802 91 66) beantragt werden. (Vordrucke gibt es auch im Internet unter www.der-reichskanzler.de und www.deutsches-reich.com.)


20. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.

Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 16. 2005


21. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben.

In der „Haager Landkriegsordnung“ ist festgelegt, dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschließen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig.



Erstellt 2006. Update 14. Juli 2007
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Die  Kronen symbolisieren die höhere Natur in jedem Menschen, sein individueller potentieller innerer Adel. Jedermann ist verpflichtet seinen inneren Adel nach Albrecht Dürer und Carl Huter zu heben.http://www.der-reichskanzler.dehttp://www.deutsches-reich.comhttp://www.der-reichskanzler.dehttp://www.deutsches-reich.comshapeimage_1_link_0shapeimage_1_link_1shapeimage_1_link_2shapeimage_1_link_3
Bearbeitung: Medical-Manager Wolfgang Timm
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