DEUTSCHLAND 02 - Völkerrechtliches Gutachten - Part 2
 
DAS ZWEITE DEUTSCHE REICH IST HANDLUNGSFÄHIG

Fortsetzung

Kein Friedensvertrag (Überschrift hinzugefügt)

Es ist nach wie vor so, dass keiner der 47 Staaten oder deren Rechtsnachfolger, mit denen sich das Deutsche Reich im Krieg befand, mit dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag geschlossen hat, dass die Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen weiterhin gültig sind, sich das Deutsche Reich völkerrechtlich nach wie vor noch unter Geltung der Haager Landkriegsordnung in Form der SHAEF-Gesetzgebung und somit unter der Verwaltung der Militärregierung Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, in Person des jeweiligen Präsidenten der USA befindet.

Somit ist auch die Wirksamkeit der SHAEF-Gesetzgebung, der Beschlüsse von Jalta, der Londoner Konferenzen und Zusatzprotokollen sowie der „Dreimächtekonferenz von Berlin vom 02. August 1945“ durch „4plus2“ nicht außer Kraft gesetzt worden, sondern der 4plus2-Vertrag erfolgte auf deren völkerrechtlichen Grundlagen.

Am 12.September 1990 wurde der „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, der sogenannte „4plus2-Vertrag“ in Moskau unterzeichnet.

Wie schon der Name sagt, wurde die (eine) abschließende Regelung und nicht die abschließenden Regelungen getroffen.

Es wurde lediglich die abschließende Regelung über die Vier-Mächte-Rechte und – Verantwortlichkeiten getroffen.

Dies wird juristisch zweifelsfrei durch die „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier Mächte- Rechte und –Verantwortlichkeiten“ deutlich und erhellt sich endgültig dadurch, daß danach noch die Vereinbarungen zum „Überleitungsvertrag“ (BGBl. II 1990, 8. Oktober 1990, S.1386 ff. und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ - Berlinübereinkommen (BGBl. II 1994 S.26 ff.) getroffen wurden. In keinem Dokument ist auch nur ansatzweise erwähnt, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Dreimächte, der Viermächte oder der Militärregierung Deutschland berührt wären, im Gegenteil, das Berlinübereinkommen führt ja selbst einem Blinden vor Augen, das diese noch voll wirksam sind.


Das vereinte Deutschland und nicht die DDR und nicht die BRD 
(Überschrift hinzugefügt)

Es wurde im „4plus2-Vertrag“ nur diese eine abschließende Regelung getroffen, die sich in folgendem Rechtsinhalt manifestiert:

- die Beendigung der Tätigkeit der jeweiligen Besatzungsmacht in der jeweiligen Besatzungszone unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen, und gleichzeitig die Bildung eines neuen besatzungsrechtlichen Mittels Namens „vereintes Deutschland“ (im eng. und frz. Text „vereinheitlichtes Deutschland“) einschließlich dessen Definition und Status quo aus den beiden alten besatzungsrechtlichen Mitteln BRD/DDR.
            
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 13, 14. 2005

So ist genau definiert, dass das „vereinte Deutschland“ sich eine Verfassung zu geben hat und klar vom Grundgesetz (auch begrifflich) unterschieden und daß das „vereinte Deutschland“ Vertragspartner des Vertrages ist, und nicht die DDR und nicht die BRD.

Und so heißt es im Artikel 7(2)

„Das vereinte Deutschland hat demgemäss volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Das Wort „demgemäss“ ist ein Synonym für „in dieser Hinsicht“, „unter dieser Voraussetzung“.

Mit diesem „4plus2- Vertrag“ waren also die Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken der Vier Mächte in ihrer jeweiligen Besatzungszone, wie diese von der 1. Londoner Konferenz einschließlich der Zusatzprotokolle und der „Dreimächte-Konferenz von Berlin vom 02. August 1945“ eingeräumt wurden, eigentlich (in dieser Hinsicht) beendet.


Bundesrepublik Deutschland des vereinheitlichten Deutschland
(Überschrift hinzugefügt)

Gleichzeitig wurden noch Teile des „Überleitungsvertrages“ in Kraft gelassen (8. Oktober 1990) und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ – Berlinübereinkommen festgeschrieben (25. September 1990). Durch diese Verträge und Übereinkommen und die Tatsache, dass der „4plus2-Vertrag“ niemals vom „vereinten Deutschland“ ratifiziert wurde, entstanden die neuen besatzungsrechtliches Mittel „Bundesrepublik Deutschland des vereinheitlichten (vereinten) Deutschland“ in Verwaltung der Drei Mächte und das besatzungsrechtliche Mittel „vereintes Land Berlin“ in Verwaltung der Viermächte. Dadurch werden gleichzeitig die scheinbaren Widersprüche zwischen dem Inhalt vom „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ einerseits und den bedeutungsschweren „Resten“ des „Überleitungsvertrages“ und des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ auf der anderen Seite in perfekter und eleganter Art und Weise aufgelöst, müssen also stets als Einheit in sich betrachtet werden.

Es wird somit auch für praktische unmittelbare Verwaltung der „Bundesrepublik Deutschland des vereinheitlichten Deutschland“ unerheblich, ob der „4plus2- Vertrag“ vom „vereinten Deutschland“ ratifiziert wurde oder nicht, und damit Artikel 1 (5) offen ist und trotzdem für die „Bundesrepublik des vereinheitlichten Deutschland“ völkerrechtlich relevant ist.

Diese Unterscheidung wird im Artikel 1 (3) deutlich, wo es heißt, (demgemäss): „Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.“

Damit wird jegliche Rechtsnachfolge für das Deutsche Reich durch das „vereinte Deutschland“ ausge-schlossen. Dies wird auch in den weiterhin noch grundlegend gültigen Inhalten vom „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ ("Überleitungsvertrag") deutlich, wo es in Neunter Teil Artikel 1 heißt:

„Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsan-gehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.“ (Es muß an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der fehlende Friedensvertrag mit Deutschland und den Alliierten weder durch die EU, noch durch die BRD, sondern ausnahmslos mit dem Staate 2tes Deutsches Reich völkerrechtlich und kriegsrechtlich möglich ist.)

Wenn hier klar gesagt wird, daß es deutsche Staatsangehörige gibt, die der Herrschaftsgewalt der Bundes-republik unterliegen, wird damit im Umkehrschluß auch klar gesagt, daß es deutsche Staatsangehörige gibt, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik nicht unterliegen, dies sind die Staatsbürger des Staates 2tes Deutsches Reich.

Die BRD und die DDR erfüllten den Vertrag bekanntlich nicht, es wurde kein „vereintes Deutschland“ mit eigener Verfassung hergestellt, sondern der Beitritt vollzog sich auf der Grundlage eines „beschädigten“ Einigungsvertrages mittels eines nicht mehr existierenden Artikel 23/2 GG, obwohl dies durch den „4plus2-Vertrag“ ausgeschlossen wurde.



UNO
(Überschrift hinzugefügt)

In der aktuellen Mitgliederstaatenliste der UNO (Quelle: Internetseite UN.com) gibt es seit dem 03.10.1990 keine BRD mehr, sondern nur noch Deutschland, wobei die BRD nie der UNO gegenüber eine Erklärung abgegeben hat, daß sie jetzt als Deutschland firmiert.

Und da der Rechtsgrund für die Existenz der UNO die Nachkriegsverwaltung der Fünfmächte (USA, SU/Russland, VR China, GB, Frankr. ) ist, kann mit Deutschland nur das „vereinte Deutschland“ gemeint sein, dies ist aber nicht völkerrechtlich identisch mit der Bundesrepublik Deutschland des vereinheitlichten Deutschland. Das Spiel des Alleinvertretungsanspruchs, wie es schon von der alten BRD praktiziert wurde, ist jedoch verloren worden, „Deutschland“ kann keinen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bekommen.

Magazin 2000 EXTRA 1. Heft 152/153. S. 19  und 35. 2000



Der Deutsche Bundestag mit der alten BRD ist völkerrechtlich untergegangen 
(Überschrift hinzugefügt)

Da der „4plus2- Vertrag“ vom Deutschen Bundestag, der mit der alten BRD zusammen untergegangen ist, und nicht vom Parlament des „vereinten Deutschland“ ratifiziert wurde, ist die Bekanntmachung vom 15. März 1991 des Bundesministers des Auswärtigen, in der das in Inkrafttreten des Vertrages bekannt gegeben wird, völkerrechtlich unwirksam.

An dieser Bekanntmachung wird besonders deutlich, wie wirr es selbst für das Verständnis der „BRD“ ist. Laut dieser Bekanntmachung tritt der Vertrag für Deutschland in Kraft, die Ratifikationsurkunde hat das vereinte Deutschland hinterlegt, und die Verkündigung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland.

Im Klartext heißt das, der Vertrag ist für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 in Kraft getreten, aber welches „vereinte Deutschland“ hat auf der Grundlage welcher Verfassung den Vertrag hinterlegt?

Die Bundesrepublik erklärt, wir sind das „vereinte Deutschland“, dies ist aber auf Grund folgender von der Bundesrepublik höchst selbst ratifizierten Verträgen überhaupt nicht möglich:

Im „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ Artikel 1 (1) Satz 1 heißt es:

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin umfassen“.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ heißt es im Artikel 2:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Dies wiederum, bedeutet, daß das Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 ausdrücklich noch in Kraft ist:

„Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.

Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12.Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.

Die Haltung der Alliierten, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“ BGBl. Jahrgang 1990 Teil I S. 1068
                                        


Territorialeinheit 
(Überschrift hinzugefügt)

Zur Territorialeinheit Bundesrepublik ist Berlin nicht zugehörig. Zur Territorialeinheit „vereintes Deutschland“ wäre Berlin zugehörig.
Ergo kann die Bundesrepublik nicht mit dem „vereinten Deutschland“ identisch sein, auch wenn dies noch so sehr behauptet wird.
Dies ist juristisch zweifelsfrei zu erkennen.

Wenn die Bundesrepublik also nicht das „vereinte Deutschland“ ist, was ist sie dann?


Geänderte Fassung des Überleitungsvertrages 
(Überschrift hinzugefügt)

Die Antwort darauf findet sich in der „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“. (BGBl. II S1386 ff.)

Diese geänderte Fassung des „Überleitungsvertrages“ regelt die Grundzüge der Selbstverwaltung des be-satzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik des vereinheitlichten (vereinten) Deutschland“ und legt fest, daß die Bundesrepublik sich nach dem Grundgesetz zu verwalten hat und die sich daraus ergebenden inneren und äußeren Bedingungen.

Die Behauptung, die Bundesrepublik wäre auf der Grundlage des „4plus2-Vertrages“ ein souveräner Staat, ist die größte Lüge der deutschen Nachkriegsgeschichte, es ist also festzustellen, daß die Bundesregierung damit permanenten Völkerrechtsbruch begeht und sich selbst und alle betrügt.

Es wäre eigentlich an der Gerichtsbarkeit, diesem Treiben selbst ein Ende zu bereiten (BVerfGG §31, §49).



Die alte BRD gibt es seit dem 18.07.1990 definitiv nicht mehr
(Überschrift hinzugefügt)

Mit einem Wort, die alte BRD selbst gibt es seit dem 18.07.1990 definitiv nicht mehr, das besatzungsrechtliche Mittel zur Selbstverwaltung auf dem Territorium der DDR, der BRD einschließlich Berlins für eine weitere Übergangszeit bis zum Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich, Namens „vereintes Deutschland“ wurde nicht entsprechend des „4plus2-Vertrages“ herbeigeführt, (wie es spätestens mit der Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages hätte passieren müssen), also leben die Menschen auf diesen Territorien in der „Bundesrepublik des vereiheitlichten Deutschland“ (im weiteren BRdvD), was sehr gut ausdrückt, daß der „4plus2-Vertrag“ seitens der BRD und der DDR nicht korrekt umgesetzt, vom „vereinten Deutschland“ nicht ratifiziert wurde, und gleichzeitig löst dies auch die scheinbaren Widersprüche zu den Neuregelungen des Überleitungsvertrages und des Berlinübereinkommens und aller anderen noch bestehenden alliierten Rechte logisch auf .
            
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 14. 2005



Alle Gesetze und Verträge der alten BRD sind am 17.07.1990 24.00 Uhr mit untergegangen
(Überschrift hinzugefügt)

Dadurch, dass die alte BRD selbst am 17.07.1990 24.00 Uhr handlungsunfähig untergegangen ist, sind damit auch alle Gesetze und Verträge mit untergegangen.

Alle danach im Namen der BRD bis zur Konstituierung des ersten neu gewählten Bundestages der „Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland“ errichteten Gesetze, Verträge und Wahlen sind somit ohne die alte grundgesetzliche Grundlage erfolgt. Selbst das Gesetz zu den ersten „gesamtdeutschen“ Wahlen fällt darunter, tatsächlich waren diese ja auch nicht „Gesamtdeutsch“, sondern Wahlen auf dem Territorium des „vereinten Deutschlands“. Dies bedeutet, da nicht klar ist, auf welcher Rechtsgrundlage in der Zeit zwischen dem 18. Juli 1990 und der Konstituierung des neuen vereinten Bundestages nach den Wahlen im Dezember 1990 regiert wurde, ohne eine Verfassungsgrundlage dafür noch zu haben und diese Übergangszeit nicht nachträglich (wie unter Adenauer 1949 geschehen) vom neuen vereinten Bundestag in einem gesonderten Gesetz für rechtens erklärt wurde, einschließlich der gesetzlichen Regelung durch diesen über die grundlegenden Rechtsgrundlagen und Rechtsverhältnisse, steht die Bundesrepublik des vereinheitlichten Deutschland im Zwange, ihre eigene Existenzgrundlage als Völkerrechtssubjekt nicht nachweisen zu können und stützt sich staatsrechtlich auf Behauptungen, denn auf die Tatsache, daß die Drei Mächte entsprechend der weiter vorhandenen Vorbehaltsrechte mit dem „Überleitungsvertrag“ die Verwaltungsgrundlagen des besatzungsrechtlichen Mittels BRdvD festgelegt haben. Die Bundesregierung hält die öffentliche Ordnung und Sicherheit als Besatzungsrechtliches Mittel im Rahmen der Haager Landkriegsordnung nur auf der Grundlage des „Überleitungsvertrages“ aufrecht und sonst nichts.
                    
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 14, 15. 2005

Daraus folgt aber auch:

1. Die „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und –Verantwortlichkeiten“ vom 02.10.1990 ist damit auch noch bis auf unbestimmte Zeit wirksam.

2. Die Rechte des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind durch das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ wieder in vollem Umfang wirksam und von der BRdvD anerkannt worden geworden.

3. Das Reichsrecht aus der Weimarer Republik in der von den Viermächten bereinigten Fassung vom 22. Mai 1949 ist auch von der Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland gegenüber den Staatsbürgern des 2ten Deutschen Reiches als über dem Grundgesetz stehendes Recht anzuwenden, wobei das 2te Deutsche Reich der BRdvD gleichzeitig exterritorial gegenübersteht.

4. Die Rechtsordnung des Staates 2tes Deutsches Reich wird durch die Rechtsauffassung in der Bundesrepublik des vereinten Deutschland nicht berührt, denn der Staat 2tes Deutsches Reich ist wieder handlungsfähig, da es nach dem Völkerrecht wieder Personen gibt, die das 2te Deutsche Reich vertreten können, namentlich mit dem Reichskanzler Dr. h.c. Wolfgang G. G. Ebel an der Spitze.

Magazin 2000 EXTRA 1. Heft 152/153. S. 19  und 57. 2000


III. Das 2te Deutsche Reich existiert juristisch völkerrechtlich zweifelsfrei

Diese Feststellungen widerspiegeln sich auch in der Verdichtung der Ereignisse:

Am 08.Mai 1985 wurde der Generalbevollmächtigte für das Deutsche Reich in Handlung für den fehlenden Reichskanzler und Reichspräsidenten durch die drei Hauptsiegermächte auf der Grundlage Artikel 107 der UNO-Charta genehmigt und dienstverpflichtet.

Den Bundesadler gibt es nicht


Neuer Status Quo
(Überschrift hinzugefügt)

Die Rechtordnung der Bundesrepublik des vereinten Deutschland gründet sich ausschließlich auf den Verwaltungserlaßbefehl der Neufassung „Überleitungsvertrag“, der, und das ist das Geniale, das eigentlich in alle Lehrbücher der Diplomatie gehören sollte, nach der Streichung des Grundgesetzes am 17.Juli 1990 in Paris, einen neuen Status Quo begründet, indem der gerade aufgehobene unter neuen Vorzeichen wieder eingesetzt wurde.

Mit anderen Worten, das Grundgesetz wurde gestrichen und die Bundesdeutschen als Besatzungsuntertanen beauftragt, das Grundgesetz als Basis ihrer weiteren Selbstverwaltung nach der Haager Landkriegsordnung auf der Grundlage des „Überleitungsvertrages“ anzuwenden und hatten aber auch gleichzeitig die Rechtsgrundlage für die Deutschen, die nicht ihrem Herrschaftsgebiet unterliegen anzuerkennen, durch die Unterzeichnung, vorläufige Inkraftsetzung und Ratifizierung des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“, wodurch wiederum die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Kommissarischen Reichsregierung des Staates 2tes Deutsches Reich festgelegt ist.

                   Deutscher Papst                   Vatikan                 Preussen                              Brandenburg           Päpstliche Schweizergarde

Verträge mit dem Vatikan (Überschrift hinzugefügt)

Zwischen 1992 und 1997 wurden von mehreren Bundesländern Verträge mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen und durch die Länderparlamente ratifiziert. Darin wurden der Staatsvertrag von 1929 zwischen dem Vatikan und Preußen als weiter geltend anerkannt, also anerkannt, daß Preußen weiter existiert. Gleichzeitig wurde die Fortgeltung des Reichskonkordates bestätigt, was aber den Beigeschmack hat, daß das Reichskonkordat erst nach der Machtübernahme Hitlers erfolgte.



Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Förderation 
(Überschrift hinzugefügt)

Am 21. Mai 1996 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Person der Obersten Militärstaatsanwaltschaft (5uD-885-95) , daß die Proklamation Nr.3 des Alliierten Kontrollrates für Deutschland nach wie vor in Kraft ist und die Gesetze des Obersten Befehlshabers der Militärregierung Deutschland (SHAEF) in Kraft sind und im Rang höher stehen als die Befehle 124 und 64 der SMAD.



Bildung, Genehmigung und Dienstverpflichtung einer kommissarischen Regierung, 2tes Deutsches Reich 
(Überschrift hinzugefügt)

Mit Wirkung zum 09. November 2000 wurde durch die Alliierten das Amt des Generalbevollmächtigten aufgehoben und zum Staate 2tes Deutsches Reich eine kommissarische Regierung auf der Grundlage der SHAEF-Gesetzgebung, Artikel 73-91 der UNO-Charta usw. gebildet, genehmigt und dienstverpflichtet.
            
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 15, 16. 2005



Klage zur Zwangsauflösung der Diktatur BRD
(Überschrift hinzugefügt)

Diese Regierung hat gewollt und genehmigt von den USA einen Sonderbotschafter für die Vereinten Nationen ernannt und eine Klage zur Zwangsauflösung der Diktatur BRD verfaßt, die einem durch die USA bestimmten Gericht in den USA vorliegt und durch einen internationalen Völkerrechtler außerhalb der BRdvD vertreten wird.



Befugnisse des Staates 2tes Deutches Reich
(Überschrift hinzugefügt)

Mit der Genehmigung der „Proklamation des Reichskanzlers durch die kommissarische Reichsregierung“ vom 18.02.2002 durch die USA ist der Staat 2tes Deutsches Reich gleichzeitig berechtigt, eigene Personalpapiere (Personalausweise, Fahrerlaubnis, Dienstausweise, Reisepässe, Diplomatenpässe) und eigene KfZ- Kennzeichen auszustellen.

Mit der Ernennung des seitens der USA gewollten und von den Viermächten genehmigten Präsidenten des Kommissarischen Reichsgerichts, bildet das 2te Deutsche Reich - in Ermangelung handlungsfähiger reichsverfassungsrechtlicher und reichsrechtlicher Rechtsanwälte- Rechtssachverständige der Verwaltung und Gerichtsbarkeit des Staates 2tes Deutsches Reich aus.


Existenz und Handlungsfähgikeit des Staates 2tes Deutsches Reich
(Überschrift hinzugefügt)

Im Schriftwechsel mit dem Headquaters United States European Command im Juni 2003 wird durch die Verwendung der besatzungsstatutenrechtlich richtigen Anschrift

German Reich,
Provisional Government,
Reich Chancellor,
Königsweg 1,
1000 Berlin-Zehlendorf 1 durch das US-EUCOM die Existenz und Handlungsfähigkeit des Staates 2tes Deutsches Reich, der Kommissarischen Regierung und des Reichskanzlers unterstrichen.

An der herrschenden Rechtsauffassung in der BRdvD vorbei wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Dezember 2004 und im Januar 2005 die Existenz und Handlungsfähigkeit des Staates 2tes Deutsches Reich reichsrechtstaatlich mittels berlinstatusrechtlich auch durch den die Generalbundesanwaltschaft postalisch richtig bezeichnete Anschrift:

Deutsches Reich, Komm. Regierung
-Der Reichskanzlerprovisorischer
Amtssitz
Königsweg 1
W-1000 Berlin Zehlendorf 1 festgestellt.



In der BRD ist die Staatsbürgerschaft mit Wirkung vom 26.04.1954 erloschen
(Überschrift hinzugefügt)

Wie richtig alle diese Ausführungen sind, zeigt jedem ein Blick auf den „Bundespersonalausweis“, wo unter Staatsangehörigkeit: „Deutsch“ steht, nicht BRD oder BRdvD oder Deutschland, was wiederum bedeutet, dass alle Inhaber dieses Ausweises nur eine Identitätskarte besitzen und Staatenlose sind, denn die DDR hatte eine Staatsbürgerschaft, in der BRD ist die Staatsbürgerschaft mit Wirkung vom 26.04.1954 erloschen.

Deshalb ist unter Staatsangehörigkeit die Nationalität eingetragen.
        
Magazin 2000 EXTRA 4. Heft 212. S. 16. 2005



Rahmen für die Souveränität
(Überschrift hinzugefügt)

Die Bundesregierung hält natürlich an der „Macht des Faktischen“ fest, aber die wirkliche Exekutive, die wirkliche „Macht des Faktischen“, liegt bei den drei Hauptsiegermächten, diese haben den Rahmen für die Souveränität (demgemäß) festgelegt und sich alle Optionen offen gelassen.

In dem die politisch, medial und juristisch Verantwortlichen diese elementaren und logischen Tatsachen leugnen, begehen diese nicht nur Verbrechen an den ihrem Herrschaftsgebiet unterstehenden Bevölkerungsteilen, sondern sind im Sinne des BGB nicht „geschäftsfähig“.

Allein der SHAEF-Gesetzgeber bestimmt das Datum, wann der Artikel 13 der Reichsverfassung wieder in seiner Wirksamkeit hergestellt und die Bundesrepublik des vereinten Deutschland zwangsaufgelöst wird, und danach die Vereinigten Staaten von Europa vom Atlantik bis zum Ural als ein Europa der Vaterländer nach ihrer Befreiung von Nationalsozialisten, Nationalisten, Terroristen und Kommunisten proklamiert werden.


Levitating Stone
(Hinzugefügt)




Erstellt 2006. Update 13. Juli 2007
© Medical-Manager Wolfgang Timm
Fortsetzung

Die  Kronen symbolisieren die höhere Natur in jedem Menschen, sein individueller potentieller innerer Adel. Jedermann ist verpflichtet seinen inneren Adel nach Albrecht Dürer und Carl Huter zu heben.
DEUTSCHLAND
Bearbeitung: Medical-Manager Wolfgang Timm
 
Kapitulation der Wehrmacht.
8. Mai 1945
Das Deutsche Reich hat
nicht kapituliert