Carl Huter: Heilwissenschaft der Zukunft - Part IV.5
 
Fortsetzung

Das Ende der Kurierfreiheit.
(Mit Genehmigung des Herrn Reinhold Gerling aus der Zeitschrift „Der Naturarzt“ v. März 1898. Verlag Wilh. Möller, Berlin)

Es wirft doch ein scharfes Schlaglicht auf die „Heilmittel gegen Frauenleiden“ und auf die Sicherheit des Publikums, wenn, wie Binz 1 berichtet, eine Frau, bei der durch Irrtum des Arztes anstatt 3,0 Chinin, 3,0 Morphium zum Klystier verwendet werden, sofort an Vergiftung stirbt und der Arzt hinterher freigesprochen wird.

Gegen Schlaflosigkeit wurde verordnet: Rep. Chlorali hydrat. 15,0 Tinct., Opii 15, Aq. Destillat, 60,0 M.D.S. Abends den dritten Teil als Klystier zu geben. Der Arzt hatte hinter Tinct. Opii 15 das bekannte gtt. Vergessen. Der Apotheker nahm 15 Gramm. Der Kranke starb daran.2 –

Einer Dame wurden 6 gr. Chloralhxdrat verschrieben mit der Signatur: „In 2 Portionen vor dem Schlafengehen zu nehmen“, wobei mündlich die Anweisung gegeben war, daß ein größerer Zwischenraum zwischen der Aufnahme der beiden Portionen liegen sollte: die Pfleger der Patientin reichten die 6 gr. in einer halben Stunde. Am Morgen fand man die Kranke daran gestorben.3 Diphteritie 0,01 Strichninsulfat unter die Haut gespritzt. Unter furchtbaren Streckkrämpfen war gar bald das Kind eine Leiche.4

Man sollte nun glauben, dass derartige Erfahrungen zur Vorsicht veranlassen oder der Anwendung so gefährlicher Mittel überhaupt entgegenwirken. Aber die auf Universitäten empfangenen Suggestionen sind so stark, dass Selbst-denken so selten, dass keine Schädigung des Patienten den Glauben an einmal in Aufnahme gekommener Mittel zu erschüttern vermag.

Sticker 5 und Betz 6 teilen verschiedenen Fälle mit, bei welchen Frauen durch Chromosäure-Einführung in die Scheide vergiftet wurden. 

Für die schuldigen Ärzte fand sich kein Richter, sondern es genügt, wenn den Kollegen mitgeteilt wird: „Nach solchen Erfahrungen scheint die Chromosäure, die sich so großer Beliebtheit als Canistikum erfreut, denn doch zu verdienen, dass ihre giftigen Eigenschaften wegen vor ihr gewarnt wird“ 7 – 

Langfeld 8 stellte 1894 neun Fälle von Lysolvergiftung fest und nachdem Brennecke schon 1897 9, Geh. Rath. Mäurer 1894 10 derartige Fälle mitgeteilt, nachdem ferner von L. Ronvallot 11 noch acht Fälle berichtet, sollte man doch erwarten, dass die Anwendung des Mittels unterbleibt. – Gott bewahre!

Nur in einer der unten erwähnten Zeitschriften 12  wird gesagt: „Es seit erstaunlich, dass diese Mittel so viele und gar begeisterte Anhänger zähle“. – 

Bietet sonach die staatliche Approbation und der Doktorhut dem Publikum keineswegs eine Gewähr für die Zuverlässigkeit des Arztes, so ist sie noch viel weniger als ein Gradmesser heilkünstlerischer Tüchtigkeit zu betrachten. 

Unzählige Beispiele und Gerichtsverhandlungen beweisen dies. Ging doch erst im Dezember v. J. durch alle Blätter die Nachricht, ein Dr. Max. Schleiss in Löwenfeld habe bei einer Geburt (Querlage) die Mutter erst zwei Stunden entsetzlich gequält, sodann dem lebenden Kinde den Arm abgeschnitten. Ein zweiter Arzt vollendete die Entbindung in 10 Minuten. Das Kind starb und Herrn Dr. Sch. wurden nicht weniger als 3 Fälle nachgewiesen, in denen er sich ähnlich benommen. – Dass es sich hier indessen keineswegs um einen vereinzelt stehenden Fall handelt, sondern das vielmehr gerade bei der Geburtshilfe von den approbierten Ärzten mehr geschadet wird wie genützt, beweisen die Ansprüche hervorragender Kliniker. 

So sagt Prof. Crede:13 „Die Ursache von Erkrankungen und Todesfällen (im Wochenbett) liegt ganz wo anders, nämlich in der unglücklichen Vieltuerei der Ärzte selbst.“ Prof Schatz meint, „daß die meisten Fälle von Wochenbettfieber bei Frauen sich ereigneten, die ärztliche Hilfe verlangt hätten,“ und Prof. Bennecke sagte gar: „dass die meisten Wochenbettfieber-Epidemien nicht von der Hebamme, sondern von den Ärzten ausgehen. Dasselbe Urteil fällen Prof. Winkler und Battlehner.

1 Berl. Klin. Wchschr. 1895. Nr.3.
2 Die ärztliche Praxis. 1898. Nr.1, s.7.
3 Berl. Klin. Wchschr. 1897. Nr.48.
4 Ärztli. Praxis. 1898. Nr.1.
5 München med. Wchschr. 1895. Nr.28.
6 Otto Betz. „Memorabilien“. 36. Jahrg. Heft III.
7 Wiener med. Presse. 1895. Nr.30.
8 Der Ärztli. Praktiker. 1894. Nr.33 u. 36.
9 Berlin Klin. Wchschr. 1897. Nr.31.
10 Ärztl. Central – An. 1894. Nr. 40.
11 Schmidt´s Jahrb. 1893. Nr.10, s.63.
12 Der Ärztl. Prakt. 1895. Nr.1.
13 Archiv f. Gynäkologie. 1888. Band 32, s.195.
14 Archiv f. Gynäkologie. 1895. Band 25, s.164.

Noch schlimmer sieht es auf allen übrigen Gebieten der wissenschaftlichen Heilkunde. Erst im November v. J. wurde der Arzt in Worrstadt (Kreis Alzey) zu 2000 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er einen Patienten um den Gebrauch seines Armes gebracht hatte. Ebenso musste Dr. G.A.W. Hack aus Leimen 500 Mk. zahlen, weil durch sein Verschulden das Kind des Maurers Kraft in St. Ingen völlig erblindet war. 

Die aus neuester Zeit ausgeführten und hunderte anderer bekannt gewordener Fälle bestätigen die Richtigkeit des von Prof. Kobert 15 ausgesprochenen Satzes: „Leider müssen wir eingestehen, dass die Zahl der von uns durch unrichtig dosierte oder unpassende Arzneien getöteten Menschen eine sehr große ist.“

Und wie verhält es sich den mit der Würde und der Wahrung des Ansehens des ärztlichen Standes? Man macht uns oft den Vorwurf der Herabsetzung der Ärzte in der öffentlichen Achtung. Wir meinen, dass der Stand von seinen Vertretern mehr als herabgewürdigt wird. 

Noch niemals haben wir in einer naturheilkundlichen Schrift so gewöhnliche, ja gemeine Wendungen und Ausdrücke gefunden, wie in medizinischen, und die „Festschrift zur 25 jährigen Stiftungsfeier des Deutschen Ärztevereins-Bundes,“ welche auf dem vorjährigen Eisenacher Ärztetage zur Verteilung gelangte, hat in dieser Hinsicht das Menschenmöglichste geleistet. Eine derart den Anstand verletzende Schrift wäre von Laien-Praktikern oder Mitgliedern der Naturheilvereine mit Scham und Empörung zurückgewiesen worden, während sie von der Blüte der deutschen Ärzteschaft als Geisteswürze begrüßt wurde. Der Vorsitzende des Eisenacher Naturheil-vereins, Herr Böhning, hat es denn auch an einer geistvollen und treffenden Abfertigung nicht fehlen lassen. – Ein anderer „Ärztetag“ hat ja vor mehreren Jahren eine Berühmtheit erlangt durch die verbrauchten Alkoholmengen: 13.000 Flaschen Wein und zweitausend Flaschen Cognac! –

Dass auch keineswegs die Eigenschaft eines Medizinalbeamten dem Publikum wolle Sicherheit gegen Unfähigkeit oder gegen Verstöße gewährt, ist durch zahlreiche Gerichtsverhandlungen hinlänglich erwiesen; erst in neuester Zeit bestätigen dies die Gerichtsverhandlungen in Aachen (Mariaberg), Charlottenburg (Dr. Edel), Berlin (Dr. Mittenzweig), in Höchst a. M. (Dr. Beinhauer) u.a.m. 

Ebenso wenig ist der berühmte Name und die wissenschaftliche oder soziale Rangstellung ein Schutzmittel für das Publikum, oft sogar nur ein Deckmantel für die sittlichen Schwächen des Trägers. 

Es liegt mir fern, hier auf das Privatleben bekannter oder unbekannter medizinischer Größen eingehen zu wollen, wie dies ärztlicherseits so gern geschieht, wenn es sich um Be- oder Verurteilung eines Laienpraktikers handelt, wir haben es hier nur mit den Berufsobliegenheiten zu tun. 

Oft aber sind es gerade so genannte Autoritäten, die das Beispiel geben für wissenschaftliche Metzeleien und Quälereien scheußlichster Art. 

Schon jetzt, unter dem Zeichen der Kurierfreiheit, fand sich kein Staatsanwalt für oft geradezu haarsträubende Scheußlichkeiten, wie soll es erst werden, wenn kein Laie mehr hinter die Kulissen blicken und die oft grauenvollen Vorgänge ans Licht bringen darf!?

Mit Recht wird jetzt die Vivisektion energisch bekämpft und es ist auch ärztlicherseits zugegeben worden, dass dieselbe vielfach in wissenschaftliche Spielerei ausartet und wesentliche Einschränkungen erfahren könnte. 


Medizinische Menschenversuche (Überschrift hinzugefügt)

Noch schlimmer aber ist es, wenn die wissenschaftliche Eitelkeit und Experimentierwut auch des Menschen, des armen kranken Körpers nicht verschont.

Es mögen hier nur einige Fälle aus neuerer Zeit flüchtig erwähnt werden, welche die Entrüstung jedes nicht gänzlich gefühlsrohen Menschen hervorrufen müssen. Wer sich für Einzelheiten interessiert, mag in den angegebenen Quellen nachlesen. Das Empörendste aber ist, dass auch die Experimente an kranken Menschen oftmals nichts sind als wissenschaftliche Spielereien.

Geh. Rath. Prof. F. Ahlfeldt in Giessen (später Marburg), hat mit armen Wöchnerinnen der Entbindungsanstalt die unglaublichsten Experimente gemacht. Er steckte den Wöchnerinnen u.a. seine Taschenuhr in einen gewissen Körperteil und probierte, ob man das Ticken durch den Bauch hindurch hören könne. 16

Geh. Rath. Prof. von Bergmann – Berlin und Prof. E. Hahn – Berlin haben mit Erfolg armen Patienten das Krankheitsgift des Krebses eingeimpft, um zu sehen, ob auf diese Weise eine Übertragung der unheilbaren Krankheit auf gesunde Organe möglich sei. 17

Friedinger, Direktor des Findelhauses in Wien, ebenso Siegmund und Robert, machten an mehr als 100 Menschen den Versuch, Syphilis durch Impfung zu übertragen und hatten einen Erfolg von über 60 Prozent. 18

15 Kobert. Lehrbuch d. Indoktrinationen. 1893., s.81.
16 Berichte und Arbeiten aus der Geburtshilfl. Klinik zu Giessen. 1881-1882, s.66-68 u. 82.
17 Deutsche medic. Wchschr. 1889, s.504.
18 v. Zedtwitz. Vivisektionsgaukler. S.10 u. 11.

Dr. Wertheim - Wien hat den echten Tripper bei gesunden Männern künstlich erzeugt 19 und Dr. Moll – Berlin berichtet mit Entrüstung, dass ähnliche Experimente sogar in der Berliner Charité gemacht worden seien. 20 

Das Experiment-Tripper hatte mit gleichem Erfolge vorher schon Prof. Bumm (Universität Basel) gemacht. 21

Prof. Petters – Prag und Dr. Kranz – München machten zusammen 21 Versuche, die Syphilis auf Dienstmädchen zu übertragen, indem sie die Milch von Syphilitischen den armen Opfern einspritzten. Die Versuche wurden in der Klinik des Professors von Lindwurm – München gemacht, obwohl die Herren es längst wussten, dass Milch die Syphilis überträgt. 22

Ich habe ein Recht, hier von einer frivolen Spielerei zu sprechen, da der Nachweis der Übertragungsfähigkeit bereits von Gibert (1859), Bärensprung (1859), Lindwurm (1860), Hebra (1861), Rosmer (1862), Caspary (1875) u.a.m. geführt worden war.

Dr. Schelb – Straßburg erregte die Wehentätigkeit mittels des elektrischen Schröpfkopfes, worauf er dann den Eihautstich machte, um einen künstlichen Abort herbeizuführen.23 Prof. Kleinwächter – Chernowizz bezeichnet dies als eine „operative Spielerei.“24

Dr. Runge – Dorpat (jetzt Prof. in Göttingen) hielt eine Patientin „mit Gewalt“ in der Klinik in Dorpat zurück und erzählt ungeniert, dass sie in Folge Anwendung von Gewalt gestorben ist. 25

Dr. Oppenheimer – Frankfurt a. M. zapfte mit Einwilligung des Chefarztes des Hospitals zum heiligen Geist in Frankfurt 109 kranken Dienstmädchen Blut ab, um die Untersuchungsresultate „wissenschaftlich“ zu verwenden. 26

Dr. Menge, an der Universitäts-Frauenklinik zu Leipzig, hat den Staphylocus progenes, ein Bakterium, welches giftige Eitergeschwüre erzeugt, in die Scheide von Frauen eingeführt, um zu probieren, ob dadurch Geschwüre entstehen. Der Lebensgefährliche Versuch wurde an 35 Frauen, bei denen vorher der Bauchschnitt vollzogen worden war, nicht weniger als 80 Mal gemacht. 27

Dr. B. Kröning, ebenfalls an der Leipziger Universitätsklinik, stellte dieselben Versuche bei 39 Schwangeren an. Der Eiter war von einer Leiche entnommen worden, bei einigen Versuchen stammte er „aus dem Wochenfluss einer an Kindbettfieber Leidenden,“ und weiter „aus einer vereiterten Blutdrüse.“ 28

Dr. Menge machte später die oben erwähnten „Versuche auch noch bei drei neugeborenen Mädchen“ sofort nach der Geburt, weshalb die Kinder auch nicht gebadet werden durften, obwohl dies bei Neugeborenen von hoher Wichtigkeit ist.

Prof. Lichtheim, an der Universität in Königsberg, machte ein Einspritzungsexperiment mit Tuberkulin an 31 neugeborenen Kindern. Er selbst hielt dies Experiment für sehr gefährlich – aber er machte es dennoch.

Prof. Schreiber, Universität Königsberg, ging sogar soweit, einem Knaben, der „eine kleine Untat“ begangen hatte, zur Strafe eine Tuberkulineinspritzung zu machen, welcher mehrtägiges Fieber folgte. 29

Dr. Schimmerlbusch, Universitätsklinik Halle a. S., machte ein sehr schmerzhaftes Eiterexperiment an zwei Todkranken. Wie gefährlich solche Experimente sind, erhellt daraus, dass Herr Dr. Sch. dabei durch Unachtsamkeit Eiter in eine kleine Hautwunde brachte und in Folge dessen an Blutvergiftung starb.

Dr. Dürr, Arzt am Henriettenstift und der Blindenanstalt in Hannover, nahm bei 318 Schülern ein Lähmungsexperiment der Augen mit Homatropin vor und beeinträchtigte dadurch die Anpassungsfähigkeit der Augen. 30

Die scheußlichen Experimente an 14 Waisenknaben mit Blattergift, ferner die Herzexperimente der Professoren Ziemssen, Penzold, Filehne, ferner das Tuberkulinexperiment an 44 Rekruten in Würzburg etc. sind durch die Veröffentlichungen des Dr. B. Koch 31 weiteren Kreisen bekannt geworden.

Auch das verwerfliche Experiment Professor Epsteins, der drei Kinder Spulwurmeier in Kotkulturen zu essen gab und massenhaft Spulwürmer erzeugte, die er nicht wieder gänzlich abtreiben konnte, ist bekannt. 32

Es ist selbstverständlich nicht möglich, allen den Dingen, die sich hinter den Mauern der Spitäler und Universitätskliniken abspielen, auf die Spur zu kommen, aber die vorstehenden Andeutungen geben schon ungefähr davon ein Bild. Wie soll es erst werden, wenn jeder Gegner durch die Aufhebung der Kurierfreiheit mundtot gemacht wird; nehmen doch schon jetzt die Ärzte ein gewisses Züchtigungsrecht für sich in Anspruch gegenüber ihren Patienten. Prof. Straßmann - Berlin 33 erklärt unter Berufung auf Oppenheim, „dass der Arzt sicherlich, da ja der Patient sich zu ihm in ein gewisses Gewaltverhältnis versetzt, innerhalb mäßiger Grenzen ein Recht zur Disziplinierung seines Patienten habe.“

19 Archiv f. Gynökologie. 1891. Band 40. S.351.
20 Gutachtenv. Dr. A. Moll in „Bed. d. hypn. Sugg. Berlin. 1894. S.78.
21 Fränkel. Grundriß d. Bakterienheilkunst. S.451.
22 Vierteljahrsschrift f. Dermatologie u. Syphilis. 1875, s.255.
23 Ausf. d. künstl. Abort. Central.bl. f. Gynäkol. 1893, s.128.
24 Real. Enzcyklop. d. ges. Heilk. 1894. Band 1, s.116.
25 Arch. f. Gynäkologie. Band 33. 1888. S.41.
26 Deutsche med. Wchschr. 1888. S.859.
27 Deutsche med. Wchschr. 1894, Nr.46-48, s.867.
28 Ebenda 1894, Nr.43, s.819.
29 Horbach. Menschen als Versuchstiere. 1896.
30 Dr. C. Dürr, San. Rath. Die Entsteh. der Kurzsichtigkeit. S.33. Braunschweig. Verlag v. J. H. Meyer.
31 Dr. Koch. Ärztl. Versuche an leb. Menschen. Verl. Von M. Voigt, Leipzig.
32 Verh. über den Versuch. v. Naturforsch. u. Ärzten. 1891. Abth., Sitzungen. S.323.
33 Ärztl. Sachverst. Ztg. Nr.1. 1898.

Levitating Stone
(Hinzugefügt)
Zeigen sonach schon die kurzen Ausführungen dieses Artikels, dass die Aufhebung der Kurierfreiheit nur einem herrschsüchtigem Teile der Ärzteschaft Rechte gibt auf Kosten der Gesamtheit, so wird die seiner Zeit den in Frage kommenden Instanzen und besonders den Abgeordneten vorzulegende Denkschrift klarlegen, dass die Aufhebung der Kurierfreiheit geradezu eine Gefahr für das deutsche Volk bedeutet.



Erstellt 1999. Update 18. April 2007
© Medical-Manager Wolfgang Timm
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Die  Kronen symbolisieren die höhere Natur in jedem Menschen, sein individueller potentieller innerer Adel. Jedermann ist verpflichtet seinen inneren Adel nach Albrecht Dürer und Carl Huter zu heben. Die psycho-physiologische Naturheilkunde             Bearbeitung: Medical-Manager Wolfgang Timm
 
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